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LF 16/12 40/1

Das Löschgruppenfahrzeug 16/12 ist bzw. war ein weit verbreitetes Löschgruppenfahrzeug, das bis 2005 in der DIN 14530 Teil 11 genormt war. Seine Nachfolgermodelle sind das LF 20 und das HLF 20. Das LF 16/12 besitzt einen Heckantrieb und hat eine Löschwassermenge von bis zu 2000 Liter, eine zulässige Gesamtmasse von maximal 13,5 Tonnen. Seine Beladung ist für die Brandbekämpfung, sowie auch untersützung anderere Feuerwehren, bis hin zur Technischen Hilfeleistung, z.B. bei Verkehrsunfällen geeignet. Dafür ist das Fahrzeug mit einem Trennschleifer, Motorsäge, Spreizer SP 45-E, Rettungszylinder sowie Zubehör ausgestatte.

TSF 44/1

Das eigentliche Tragkraftspritzenfahrzeug (kurz: TSF) ist in der DIN 14530-16 genormt. Es verfügt über keinen eigenen Löschwassertank. Somit muss von der Mannschaft an der Einsatzstelle immer zuerst eine Löschwasserversorgung hergestellt werden. Das Fahrzeug ist mit sechs Einsatzkräften, also einer Staffel, besetzt. Als Feuerlöschkreiselpumpe dient eine Tragkraftspritze mit 800 Litern Fördermenge pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck, bei neueren Fahrzeugen beträgt die Förderleistung 1000 Liter pro Minute bei 10 bar Ausgangsdruck. Ein TSF führt mindestens acht B-Druckschläuche a 20 Meter und grundsätzlich neun C-Druckschläuche nach C 42-15-KL 1-K mit. Es führt jedoch eine Ausrüstung zur Brandbekämpfung für eine Gruppe mit. Diese umfasst unter anderem auch Atemschutzgeräte und eine vierteilige Steckleiter (früher war nur eine zweiteilige Steckleiter Pflicht). Es hat seit dem Jahr 2018 eine zulässige Gesamtmasse von 4,75 Tonnen (vorher 4 Tonnen). Häufig wird das TSF aber nach wie vor auf Fahrgestellen mit einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen aufgebaut, damit es auch von Fahrern mit Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden darf. Aufgrund der großen Leermasse moderner Fahrgestelle bleibt in diesem Fall jedoch keine Gewichtsreserve für eine Zusatzbeladung.

GW-2 56/1

Der Gerätewagen 2 dient dem umfassenden Schutz vor Katastrophen, wie Hochwasser. Auf dem Fahrzeug befinden sich die nötigen Mittel die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung einer Hochwasserkatastrophe erforderlich sind. Darunter fallen verschiedene Schlammpumpen, Sandsäcke, Notstromaggregate, Schläuche, Sand, usw..

Er wurde vom Ladkreis Neuburg-Schrobenhausen im Rahmen des Katastrophenschutzes beschafft und kommt im gesamten Landkreis zum Einsatz. (im Jahr 2020)